Ihre Unterkunft an der Ruhr
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST), Am Schloß Broich 28, 45479 Mülheim an der Ruhr – nachfolgend MST – ist Veranstalter von öffentlichen Stadt-, Ruhrgebiets- und Thementouren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Gästeführungen sind Grundlagen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter MST für ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossene Verträge.
1. Buchung / Vertragsabschluß
1.1 a) öffentliche Gästeführungen
Die Buchung von öffentlichen Stadtführungen der MST kann schriftlich, per E-Mail, per Fax oder mündlich erfolgen. Mit der Bezahlung des / der Tickets kommt der Vertrag mit der MST zustande.
1.2 b) individuelle Gruppenbuchungen
Individuelle Gästeführungen für Gruppen über die MST können schriftlich, per E-Mail, per Fax oder mündlich erfolgen. Dem Kunden wird ein Angebot mit Auflistung der Leistungserbringung der MST zugesandt. Mit der schriftlichen oder telefonischen Bestätigung des Kunden kommt der Vertrag zustande.
1.3 Sofern der Gast für den Zweck derselben Reise gleichzeitig mit der Gästeführung / Stadt-, Ruhrgebiets- oder Thementour über die MST mindestens eine weitere davon verschiedenartige Reiseleistung (z.B. Unterkunft) bucht und diese beiden Leistungen getrennt ausgewählt und bezahlt werden, liegt eine verbundene Reiseleistung gemäß § 651w BGB vor. In diesen Fällen informiert die MST den Gast nach Maßgabe des Art. 251 EGBGB; sie stellt ihm insbesondere ein entsprechend ausgefülltes Formblatt nach Art. 251 § 2 EGBGB zur Verfügung. Außerdem wird die MST dem Gast den Abschluss eines Kundengeldabsicherungsvertrags nachweisen. Dies erfolgt durch Aushändigung eines entsprechenden Sicherungsscheins.
1.4 In anderen Fällen als denen in Ziff. 1.3 geregelten liegt bei gemeinsamer Buchung und Bezahlung mehrerer verschiedenartiger Reiseleistungen eine Pauschalreise vor. Dann gelten anstelle dieser AGB für Gästeführungen die Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalangebote der MST.
1.5 Die Ziff. 1.3 und 1.4 finden keine Anwendung, wenn bei einer Buchung mehrerer verschiedenartiger Reiseleistungen die touristische Leistung (Gästeführung / Stadt-, Ruhrgebiets- oder Thementour) keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmacht (d.h. weniger als 25 % des Gesamtwertes) und die touristischen Leistungen weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden oder erst nach Beginn der Erbringung der anderweitigen Reiseleistung ausgewählt und vereinbart werden.
1.6 Die Ziff. 1.3 und 1.4 finden weiterhin keine Anwendung auf Verträge über Reisen, die
a) nur gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden,
b) weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreise) und deren Reisepreis 500,00 € nicht übersteigt oder
c) auf der Grundlage eines Rahmenvertrages für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.
2. Rücktritt durch den Kunden
a) öffentliche Gästeführungen
Tickets für öffentliche Führungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
b) Gruppenbuchungen
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Gästeführung zurücktreten. Die MST ist berechtigt als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen eine Entschädigung zu verlangen. Der Rücktritt zu einer gebuchten Leistung muss schriftlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der MST. Folgende Stornierungsgebühren gelten
bis 30 Tage vor Termin 15% des Preises
29 - 14 Tage vor Termin 25% des Preises
13 - 7 Tage vor Termin 40% des Preises
6 - 3 Tage vor Termin 60% des Preises
ab dem 3. Tag vor Termin oder bei Nicht-Erscheinen der Gruppe 80% des Preises
Bei Verspätung der Gruppe halten unsere Gästeführer eine Wartezeit von 30 Minuten ein. Bei absehbarer Verspätung bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Bei einem verspäteten Eintreffen der Gruppe wird ansonsten die Dauer der Führung entsprechend gekürzt oder anderenfalls wird die überzogene Zeit nachbelastet.
3. Rücktritt durch den Veranstalter
Die MST behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ihr die Durchführung der Gästeführungen und Stadt-, Ruhrgebiets- und Thementouren aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund (höhere Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen) unmöglich wird oder der Gast sich im Verzug mit seiner Leistung befindet oder seine Vertragspflichten anderweitig so schwer verletzt, dass der MST die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.
Die MST wird den Kunden von dem Hindernis unverzüglich informieren. Dem Kunden wird die bereits geleistete Vertragssumme unverzüglich zurückerstattet. Aus dem Rücktritt resultierende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
4. Haftung
Der Betreiber hat gegen den Veranstalter keinen Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, soweit der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt.
Stand: Juli 2018
Lieber Gast!
wir bitten Sie, die nachfolgenden Reisebedingungen sorgfältig zu lesen. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse bzw. Buchungen ab dem 1. Juli 2018. Mit der Buchung eines Pauschalangebotes bei uns ab diesem Datum erkennen Sie diese Bedingungen an.
1) Abschluss des Reisevertrages / Informationspflichten
1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen kann, bieten Sie der MST den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Reiseausschreibung verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zugang einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Dies gilt nicht für Buchungserklärungen, die weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben werden. Hier führt eine telefonische Buchungsbestätigung, bzw. per E-Mail, ebenfalls zum verbindlichen Vertragsabschluss.
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der MST vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Gast dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annimmt.
1.5 Die MST informiert den Gast vor Abgabe seiner Vertragserklärung nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1 bis 3 EGBGB; sie stellt ihm dazu insbesondere ein entsprechend ausgefülltes Formblatt nach Art. 250 § 2 EGBGB zur Verfügung.
1.6 Die MST stellt dem Gast bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss nach Maßgabe des Art. 250 § 6 EGBGB eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung. Außerdem übermittelt sie dem Gast gemäß Art. 250 § 7 EGBGB rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen.
2) Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag im Sinne des § 651r BGB besteht und dem Reisenden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt durch Aushändigung eines entsprechenden Sicherungsscheins.
2.2 Ziff. 2.1 gilt nicht für Verträge über Reisen, die
a) nur gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden,
b) weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreise) und deren Reisepreis 500,00 € nicht übersteigt oder
c) auf der Grundlage eines Rahmenvertrages für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.
2.3 Bei Buchungsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung an die MST erfolgt bis 21 Tage vor Reisetermin. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, nach Vertragsabschluss geforderten Preiserhöhung bleibt hiervon unberührt.
3. Änderungsvorbehalte
Die MST behält sich vor, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Die MST unterrichtet den Gast vor Reisebeginn über eine Änderung.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Rücktritt durch den Gast
4.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der MST. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Folgenden, pauschalisierten Stornosatz im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis macht die MST bei Rücktritt geltend:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 5 %
vom 29. - 21. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 20. - 14. Tag vor Reiseantritt 35 %
vom 13. - 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 70 %
4.3 Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstandener oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
4.4 Die MST kann entgegen 4.2 keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieser Allgemeinen Reisebedingungen, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich die MST bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung durch die MST
6.1 Vor Reisebeginn kann die MST vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben; in diesem Fall hat die MST den Rücktritt spätestens
aa) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
bb) 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
cc) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
zu erklären,
b) die MST aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; in diesem Fall hat sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittgrund zu erklären.
6.2 Die MST kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens der MST oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die MST, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Beschränkung der Haftung der MST
Die vertragliche Haftung der MST ist für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die
a) keine Körperschäden sind und
b) nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
8. Gewährleistung, Kündigung durch den Gast, Anzeigepflicht
8.1 Ist die Reise mangelhaft, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Die MST kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Leistet die MST vorbehaltlich dieser Ausnahmen nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von der MST verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Kann die MST die Beseitigung des Reisemangels nach Ziff. 8.1 S. 2 verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat die MST Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
8.2 Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
8.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die MST innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen; Ziff. 8.1 S. 4 gilt entsprechend. Wird der Vertrag gekündigt, so behält die MST hinsichtlich der erbrachten und nach § 651l Abs. 3 BGB zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen (z.B. Rückbeförderung) den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
8.4 Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
a) ist vom Gast verschuldet,
b) ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Reisevertrag umfassten Reiseleistung beteiligt ist, und war für die MST nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar oder
c) wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.
8.5 Der Gast hat der MST einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Soweit die MST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Gast nicht berechtigt, Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen.
9. Verjährung
Die in Ziff. 8 bezeichneten Ansprüche des Gastes verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Weiterer wichtiger Hinweis für unsere Gäste:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, z.B. durch den Versicherer „ERV Europäische Reiseversicherung AG“.
Die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen einschließlich zusätzlicher Bedingungen für den Online- und Schalterverkauf der Weißen Flotte Mülheim an der Ruhr finden Sie hier als PDF-Datei.